Schulordnung VS Aigen im Ennstal



In unserer Schule begegnen wir allen Menschen mit Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Respekt. Besonders wichtig ist uns freundliches Grüßen.

Die SchülerInnen



  • Ich kann ab 7.40 Uhr das Schulgebäude betreten. Bei Schlechtwetter darf ich mich ab 7.15 Uhr im Garderobenraum aufhalten. In dieser Zeit ist keine Aufsicht. (SchUG §51 Abs. 3).Die Aufsicht für alle Schüler beginnt um 7.40 Uhr.
  • Ich befolge die Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer, des Direktors und des Schulpersonals.
  • Ich passe auf die Schuleinrichtung auf.
  • Ich halte mich an die Regeln, die in der Klasse vereinbart werden sowie an die Pausenordnung.
  • Aus Sicherheitsgründen laufe und lärme ich nicht im Schulhaus.
  • Meine Eltern werden informiert, wenn ich mich an wichtige Regeln nicht halte.
  • Streit löse ich ohne Gewalt, Drohungen oder Beschimpfungen.
  • Ich trenne den Müll und achte auf Sauberkeit im ganzen Schulbereich.
  • Ich halte das WC sauber und wasche mir nach der Benützung die Hände.
  • Ich lasse das Handy ausgeschaltet in der Schultasche und schalte es erst nach Unterrichtsende bei Bedarf ein.
  • Ich lasse alle elektr. Spiel- bzw. Musikgeräte sowie alle gefährlichen Gegenstände zuhause.
  • Im Schulhaus trage ich Hausschuhe, die ich nach dem Unterricht in das vorgesehene Patschensackerl gebe.

Die Eltern



  • Wir schicken unsere Kinder rechtzeitig zur Schule, damit sie spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sind.
  • Wir vereinbaren bei Bedarf einen Gesprächstermin und vermeiden es, während der Unterrichtszeit zu stören.
  • Wir sehen Mitteilungen der Schule als wichtige Information, kontrollieren und unterschreiben diese.
  • Wir geben verlässlich am ersten Tag telefonisch Bescheid, wenn unser Kind wegen Krankheit dem Unterricht fernbleiben muss (7.30 – 7.55 Uhr unter der Tel. Nr. 03682/23703).
  • Wenn unser Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Turnunterricht teilnehmen kann, geben wir eine schriftliche Abmeldung mit.
  • Änderungen von Telefonnummer oder Adresse melden wir sofort der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer, damit wir im Bedarfsfall auch sicher erreichbar sind.
  • Wir halten uns an das Fahrverbot und Halteverbot (Schulzufahrt und Schulhof, Gehsteig)
  • Wir besorgen rechtzeitig die notwendigen Schulsachen und überprüfen sie in regelmäßigen Abständen auf ihre Vollständigkeit und bezahlen Geldbeträge rechtzeitig.
  • Wir kleiden unsere Kinder der Witterung entsprechend (Hofpause bei jeder Witterung).
  • Wir haften für Schäden, die von unserem Kind mutwillig verursacht wurden.

LehrerInnen



  • Wir bemühen uns um ein gutes Unterrichtsklima und ein positives Verhältnis zwischen Eltern, Lehrern und Schülern.
  • Wir beaufsichtigen Ihr Kind 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, während des Unterrichts und in den Pausen. Nach dem Unterricht werden die Schüler geschlossen in die Garderobe geführt und dort von der LehrerIn entlassen bzw. der Nachmittagsbetreuung übergeben. Damit endet auch die Beaufsichtigung.
  • Wir verständigen Sie bei Änderungen des Stundenplans, wichtigen Vorkommnissen und Unfällen.
  • Wir informieren Sie über den Lernerfolg Ihres Kindes, über Schulveranstaltungen sowie bei auftretenden Erziehungsschwierigkeiten.
  • Wir benachrichtigen Sie, wenn der positive Schulabschluss Ihres Kindes nicht gesichert ist und bieten vorbeugend und bei Bedarf Förderunterricht an.
  • Wir führen gerne mit Ihnen Gespräche an den Sprechtagen und nach Terminvereinbarungen.
  • Wir bemühen uns, die Erziehung der uns anvertrauten Kinder zu unterstützen. Selbstsicherheit und wertschätzendes Verhalten, Konfliktfähigkeit und Gewaltfreiheit sind für uns wesentliche Erziehungsziele.
  • Bei wiederholten Verhaltensschwierigkeiten einzelner SchülerInnen vereinbaren wir individuelle Maßnahmen, um eine Verbesserung zu erreichen.
Sallaberg/See 10
8943 Aigen im Ennstal
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