Verhaltensvereinbarungen

Im Rahmen des Schulforums wurde mit den Klassenelternvertretern folgende Verhaltensvereinbarungen und Maßnahmen getroffen.

Sollte ein Schüler gegen die Schulordnung oder Verhaltensregeln verstoßen, wird folgendes vereinbart:

1. bei einem leichten Verstoß, wie z.B.



– Nichtbefolgen von Anweisungen, Klassenregeln
– Zuspätkommen, unhöfliches Benehmen
– Laufen oder Raufen in den Pausen
– keine Schul-, Hausaufgaben oder Unterschriften bringen, usw.

reagieren die Klassenlehrer mit folgenden Maßnahmen:

- Zurechtweisen; wobei jede Art von beleidigender oder herabwürdigender Sprache seitens der LehrerInnen vermieden wird. Der Schüler wird darauf hingewiesen, was er zu tun hat.

- wird mit innerschulischen Maßnahmen reagiert (Nachholen des versäumten Stoffes bzw. Nachmachen von nicht gemachten Aufgaben - sollte sich dadurch das Unterrichtsende verändern, müssen die Eltern informiert werden und dem zustimmen!)

- Mitteilung im Elternheft, Aussprache beim Direktor, Auszeit

2. bei einem mittelschweren Verstoß, wie z.B.



– Beschädigung von eigenen oder fremden Schulsachen
– Beschädigung von Schulinventar
– Leichtem Verletzen oder bösartige Beschimpfungen von Mitschülern,...
– Freches Verhalten gegenüber Erwachsenen
– Entwenden von fremdem Eigentum, usw.

erfolgt eine Verständigung der Direktion.
Der Schulleiter lädt die Erziehungsberechtigten zu einem verbindlichen Gespräch, um gemeinsame Konsequenzen und Erziehungsmittel zu besprechen und zu ergreifen. Das Fehlverhalten wird protokolliert und dem Stammblatt beigefügt.

3. bei einem schweren Verstoß, wie z.B.



– Gefährlicher Bedrohung anderer Personen
– Schwer ungebührlichem Verhalten anderen Personen gegenüber
– Körperverletzung, usw.

ist die Folge: Verständigung der Erziehungsberechtigten, des Jugendamtes und kann bis zum Ausschluss vom Unterricht führen.
Unser Bestreben ist, dass jedes Kind in Ruhe, Frieden und Freude seine Arbeiten in der Schule erledigen kann. Niemand soll ausgeschlossen oder ausgegrenzt werden – aber jede/er SchülerIn soll die Möglichkeit haben in Frieden zu lernen
Sallaberg/See 10
8943 Aigen im Ennstal
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